Servicebüro für die sorbische Sprache in kommunalen Angelegenheiten

Der Anstoß für ein Servicebüro für die sorbische Sprache, welches die Zweisprachigkeit in dem sorbischen Siedlungsgebiet fördern soll, kam auf im Wettbewerb “Rěčam přichilena komuna – Serbska rěč je žiwa”/ “Sprachen zugewandte Kommune – die sorbische Sprache lebt”.

Der Rat für sorbische Angelegenheiten bemühte sich daraufhin um die Umsetzung der Forderung. Die Grundlage für die öffentliche Zweisprachigkeit bilden der Art. 6 der Sächsischen Verfassung und das Sorbengesetz aus dem Jahr 1999.

Das Servicebüro ist telefonisch für Sie erreichbar

von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 14.00 Uhr

und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.