Siedlungsgebiet (und gesetzliche Grundlage) der Sorben – Zweisprachige Kommunen

Im Zuge der Völkerwanderung im 6./7. Jahrhundert fanden slawische Stämme -darunter auch die Lausitzer und Milzener, aus welchen das heutige sorbische Volk entwachsen ist- ihre neue Heimat im Gebiet zwischen Elbe-Saale und Oder-Bober-Queis. Von dieser Ansiedlung zeugen heute noch die vielen Ortsnamen unteranderem auf -itz und -ow. Das sorbische Siedlungsgebiet ist seit 1000 Jahren ständig geschrumpft. Die wachsende Dominanz deutscher Sprache und Kultur in allen Lebensbereichen, häufig noch verstärkt durch Unterdrückung des Sorbischen/ Wendischen in Kirche, Schule und Öffentlichkeit, führte zum Verlust sorbischer Sprache und Kultur.

Heute jedoch hat man den Mehrwert des Sorbischen erkannt. Erst nach der politischen Wende konnte sich das sorbische Volk frei entfalten.

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Die Rechte der Sorben sind auf europäischer Ebene durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (vom 01.02.1995) und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats (vom 05.11.1992) geschützt. Die Charta beinhaltet eine Vielzahl von Verpflichtungen insbesondere in Bezug auf Bildung, Justiz, Verwaltung, Medizin und kulturelle Tätigkeiten.

Des Weiteren sind die Rechte des sorbischen Volkes in der Verfassung des Landes Brandenburg (1994, Art. 25) wie auch des Freistaates Sachsen (1999, Art. 5 und Art. 6) gesetzlich verankert.

Artikel 6 Absatz 2 verpflichtet somit zur Berücksichtigung der Lebensbedürfnisse des sorbischen Volkes in der Landes- und Kommunalplanung. Diese Planungsleitlinien können von den konkret durch Maßnahmen der Landes- und Kommunalplanung betroffenen Körperschaften geltend gemacht werden. Verwaltungseinheiten müssen demnach so abgegrenzt sein, dass der sorbisch-deutsche Charakter (Art. 6 Absatz 2 Satz 2 VerfSN) gewahrt bleibt. Die Verfassung enthält darüber hinaus eine Gewährleistungs- und Schutzpflicht bezüglich der Identität des sorbischen Volkes in Sprache, Kultur und Überlieferung (Art. 6. Abs. 1 Satz 2 VerfSN).
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Folgende Kommunen bekennen sich heute zum sorbischen Siedlungsgebiet in den Landkreisen Bautzen und Görlitz:

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